Krankmeldung / Sport- und Schwimmbefreiung

Es gelten die rechtlichen Regelungen von Nr. 10 der VV Schulbetrieb.
Stand: 15.07.2025

Entschuldigungsverfahren (Krankmeldung)

Krankmeldungen sind am 1. Tag telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat ab 07:30 Uhr zu melden. Bis 08:00 Uhr sollte die Meldung erfolgt sein.

Telefon: 0331/289 1898
E-Mail: sekretariat@megs-potsdam.de

Spätestens nach Wiedergesundung ist eine schriftliche Entschuldigung – gerichtet an die Klassenlehrkraft – nachzureichen. Ab dem 3. Tag wird ein ärztliches Attest benötigt.

Ansteckende & meldepflichtige ansteckende Krankheiten

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, soll die Schule erst wieder besucht werden, sobald keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Liegt eine gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtige ansteckende Krankheit vor, sind Sie zudem verpflichtet unverzüglich eine Meldung an die Schule zu machen.

Eine Übersicht der meldepflichtigen Krankheiten finden Sie hier.

Freistellung vom Sport- oder Schwimmunterricht (Beurlaubung)

ohne ärztliches Attest

Eltern können aus zwingenden Gründen die Freistellung vom Sport- bzw. Schwimmunterricht beantragen. Die Entscheidung bis max. vier Wochen trifft die Sport- oder Schwimmlehrkraft.

Bei akuten gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann die Sport- oder Schwimmlehrkraft die Schülerin oder den Schüler ohne schriftlichen Antrag von einzelnen Übungen oder Unterrichtsstunden beurlauben. Die so vom Sport-/Schwimmunterricht beurlaubten Schülerinnen und Schüler unterliegen weiterhin der Schulpflicht. Ebenfalls ist entsprechend Nr. 10 Abs. 3 VV Schulbetrieb die Heranziehung zu Hilfsdiensten oder theoretischer Unterweisungen – sofern es der gesundheitliche Zustand zulässt – gestattet.

Bei begründeten Zweifeln an der beantragten Beurlaubung vom Sport-/Schwimmunterricht kann die Schulleitung entsprechend Nr. 10 Abs. 1 der VV Schulbetrieb die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.

mit ärztlichem Attest

Auf dem ärztlichen Attest (bei kurzfristiger Befreiung; bis 4 Wochen) ist vermerkt, ob Ihr Kind am bzw. an welchen Disziplinen des Sport- bzw. Schwimmunterrichts teilnehmen darf.

Eine langfristige Befreiung vom Sport- bzw. Schwimmunterricht (mehr als 4 Wochen) aus gesundheitlichen Gründen ist nur mit einer gesonderten ärztlichen Bescheinigung (Formular, Anhang 2) sowie eines entsprechenden Antrags seitens der Eltern/Sorgeberechtigten möglich. Dieses Formular ist vom behandelnden Arzt (zwingend) ausfüllen zu lassen und zusammen mit dem Freistellungsantrag an die Schulleitung zu richten.